Im Prozess um seine tagelange Flucht durch den Schwarzwald ist der sogenannte Waldläufer von Oppenau zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Offenburg sprach den 32-jährigen Yves R. am Freitag wegen illegalen Waffenbesitzes, Widerstands gegen die Staatsgewalt, gefährlicher Körperverletzung und Geiselnahme in einem minderschweren Fall schuldig. Die Verteidigung kündigte eine Revision gegen das Urteil an.
R. hatte im vergangenen Sommer in einer Waldhütte nahe der baden-württembergischen Stadt Oppenau vier Polizisten entwaffnet, bevor er in den Schwarzwald floh und von Polizeihundertschaften tagelang gesucht wurde. Der Großeinsatz, der auch zur Schließung von Schulen und Geschäften in Oppenau führte, sorgte bundesweit für Schlagzeilen.
Die Richter begründeten das Urteil vor allem damit, dass sich R. bei der Entwaffnung der vier Polizisten eines Beamten mit Waffengewalt bemächtigt habe, wenn auch nur für Sekunden. Damit sei der Tatbestand eines minderschweren Falls der Geiselnahme erfüllt.
Mit ihrem Urteil blieben die Richter unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die in dem seit Mitte Januar laufenden Prozess drei Jahre und neun Monate Haft gefordert hatte. Die Verteidigung bestreitet den Vorwurf der Geiselnahme und forderte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.
Der zur Tatzeit 31-Jährige hatte im Frühjahr vergangenen Jahres seinen Wohnsitz verloren und sich illegal in einer Gartenhütte aufgehalten. Von dort wurde der Polizei dann ein Verdächtiger in Tarnkleidung und mit Pfeil und Bogen gemeldet. Bei einer Überprüfung bedrohte der Mann am 12. Juli vier Beamte mit einer echt aussehenden Schreckschusswaffe, entwaffnete sie und floh mit ihren Pistolen in den Wald.
Fünf Tage lang suchte die Polizei mit fast 500 Beamten und einem Hubschrauber nach dem auch “Schwarzwald-Rambo” genannten R., dem seit seinem 30. Lebensjahr und einer einschlägigen Vorstrafe das Führen von Waffen verboten war. Yves R. versteckte sich in Gruben und Erdlöchern, bevor die Polizei ihn in einem Gebüsch entdeckte. Bei seiner Festnahme am 17. Juli soll er der Anklage zufolge einen SEK-Beamten mit einem Beil am Fuß verletzt haben.
Das Gericht würdigte, dass Yves R. die Taten eingeräumt und sich für die Verletzung des SEK-Beamten entschuldigt habe. Dennoch sei er für die Taten allein verantwortlich, erklärten die Richter. Der Vorsitzende Richter sprach zudem von einer “Blackbox” im Verhalten des Angeklagten. Warum dieser sich trotz anfangs ruhigen Verhaltens gegenüber den Beamten zweimal zu solchen Affekttaten habe hinreißen lassen, sei nicht zu klären gewesen.
Ein psychiatrischer Gutachter hatte R. als intelligent, aber empfindlich und mit einer geringen Frustrationstoleranz ausgestattet beschrieben. “Nehmen Sie diese Diagnose ernst und arbeiten sie in der Haft an ihrer Persönlichkeitsstörung”, sagte der Vorsitzende Richter.
Yves R. nahm das Urteil unbewegt auf und winkte später ins Publikum, wo Verwandte und Freunde den Prozess verfolgten. In sozialen Medien hatte sich schon während R.s Flucht eine Art Fan-Club gebildet, der auch Geld zu seiner Unterstützung gesammelt hatte. Der Prozess fand wegen der Corona-Maßnahmen in einer Mehrzweckhalle statt und stand unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen.
Quelle: AFP