Bundesrat stoppt neues Gesetz zur Auskunft über Bestandsdaten

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Der Bundesrat hat das neue Gesetz zur Auskunft über Bestandsdaten bei Telekommunikationsbetreibern vorerst gestoppt. Bei der Abstimmung in der Länderkammer verfehlte die Ende Januar vom Bundestag beschlossene Neuregelung am Freitag insbesondere wegen fehlender Unterstützung der Länder mit Regierungsbeteiligung der Grünen die Mehrheit. Nunmehr kann auch das Gesetz gegen Hass im Netz in Kraft treten. Union und SPD kritisierten insbesondere die Grünen wegen der verpassten Mehrheit. 

In dem Gesetz geht es um Abfragen der Geheimdienste, aber auch von Ermittlungsbehörden wie dem Bundeskriminalamt (BKA), der Bundespolizei oder dem Zollkriminalamt. Die Neuregelung sollte auch die Voraussetzung dafür schaffen, dass das Gesetz zur Bekämpfung von Hass und Kriminalität in Kraft treten und angewandt werden kann. Dies geschieht nun zunächst nicht. Eine Einigung kann jetzt im Vermittlungsausschuss gesucht werden.

Die Behörden dürfen zum Beispiel abfragen, wer sich hinter einer IP-Adresse verbirgt. Das Bundeskriminalamt (BKA) etwa darf der Neuregelung zufolge Nutzerdaten abfragen, “wenn eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorliegt oder zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen”.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherigen Bestimmungen zur Datenauskunft mehrfach beanstandet, zuletzt im Mai vergangenen Jahres. Die Gesetze hätten die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung sowie auf Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses verletzt, urteilten die Karlsruher Richter.

Die Grünen hatten die Befürchtung geäußert, auch die kürzlich im Bundestag beschlossene Neuregelung könnte in Karlsruhe scheitern. Die Bundesregierung habe über Monate alle verfassungsrechtliche Bedenken in den Wind geschossen und Alternativvorschläge bewusst ignoriert, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Konstantin von Notz der “Heilbronner Stimme”. “Für das heutige Abstimmungsergebnis der Länder im Bundesrat zur Bestandsdatenauskunft trägt die Bundesregierung die Verantwortung.”

Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU) kritisierte das Verhalten der Grünen als “doppeldeutig und widersinnig”. Nicht einmal beim Kampf gegen den Rechtsextremismus seien sie bereit, den Sicherheitsbehörden die Instrumente zu geben, die sie im digitalen Zeitalter bräuchten. Der innenpolitische Sprecher der Union, Mathias Middelberg (CDU), kritisierte, FDP und Grünen zeigt mit ihrem Nein “ihr wahres Gesicht”. Im Zweifel werde “die Sicherheit unserer Bevölkerung der Ideologie geopfert”

SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese erklärte, die Grünen verhinderten durch das Stoppen des Gesetzes “weitere entscheidende Schritte gegen die Feinde unserer Demokratie”. Sie trügen damit indirekt dazu bei, “dass Hetzer und Spalter weiterhin ihr Gift in unserem Land versprühen können”. Der SPD-Innenpolitiker Uli Grötsch warf den Grünen vor, sie verhinderten, “dass das Bundeskriminalamt schnell mit der Strafverfolgung von rechten Hasspredigern und Hetzern in den sozialen Netzwerken loslegen kann”. Sie spielten mit ihrer Taktik den Rechten in die Hände. 

Das Gesetz war Ende Januar mit den Stimmen von Union und SPD im Bundestag verabschiedet worden. Die Opposition aus AfD, FDP, Linken und Grünen hatte geschlossen dagegen gestimmt.

Quelle: AFP

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