Hartz-IV-Empfänger können sich ab Ende kommender Woche kostenfrei mit FFP2-Masken versorgen. Die entsprechende Verordnung tritt am Samstag in Kraft, sodass die Krankenkassen in der nächsten Woche mit der Versendung der Briefe beginnen können, wie eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums am Freitag in Berlin sagte.
Nach Einschätzung des Bundesgesundheitsministeriums könnte es etwa eine Woche dauern, bis die Briefe bei den Anspruchsberechtigten sind. Mit dem Schreiben von der Krankenkasse können die Grundsicherungsempfänger zur Apotheke gehen und sich jeweils zehn Masken abholen. Sie müssen dabei den Personalausweis zur Identifikation vorlegen.
Mit der Sonderreglung sollen sich auch Bezieher von Grundsicherung besser gegen die besonders ansteckenden Virus-Varianten wappnen können. “So wird der Corona-Schutz keine Frage des Geldbeutels”, erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).
Anders als die einfachen Alltagsmasken bieten die FFP2-Masken auch für den Träger einen effektiven Schutz vor dem Coronavirus. Das Gesundheitsministerium verwies darauf, dass diese Masken mehrmals benutzt werden können. Die FFP-2-Masken werden seit dem vergangenen Jahr auch an Menschen ab 60 und Vorerkrankte kostenfrei abgegeben. Für diese Gruppen werden in diesem Jahr ebenfalls Gutscheine ausgegeben, und zwar zwei für jeweils sechs Stück.
Mit der neuen Verordnung senkt der Bund den Erstattungsbetrag an die Apotheken. Er geht damit von bislang sechs Euro auf 3,90 Euro pro Maske zurück. Der Bund begründet dies damit, dass die Preise für die Masken trotz der starken Nachfrage zurückgehen.
Quelle: AFP