Ab Montag gelten die neuen Maßnahmen. Was sich ändert und was bleibt, lest Ihr hier

Foto: Shutterstock

Verlängerter Lockdown bis 31. Januar 2021

Alle bisherigen Beschränkungen bleiben bestehen. Ab 11. Januar kommen folgende Maßnahmen hinzu:

Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum nur noch im Kreis des eigenen Haushalts plus höchstens eine weitere Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört.
Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Die Regelung dient dazu, besondere Härtefälle abzufangen.
Regelung für Kinderbetreuung:
Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen zusammen in einer festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaft betreut werden.

Tagestouristische Hotspots im Freien meiden. Verstärkte Kontrollen und Zugangsbeschränkungen durch die örtlichen Behörden.

Abholangebote im Einzelhandel wieder möglich. Dies gilt auch für Bibliotheken und Archive im wissenschaftlichen Bereich.

Kitas: Geschlossen.
Wenn die Infektionszahlen signifikant sinken, Öffnung ab dem 18. Januar.

Grundschulen: Geschlossen. Lernen mit bereitgestellten Materialien. Wenn die Infektionszahlen signifikant sinken, Öffnung ab dem 18. Januar.

Weiterführende Schulen: Geschlossen.
Fernunterricht. Sonderregelung für Abschlussklassen möglich.

Notbetreuung für Kita-Kinder und Schüler/innen der Klassen 1 bis 7 wird eingerichtet.

Kantinen schließen. Angebote zum Mitnehmen bleiben erlaubt.

(Quelle: Baden-Württemberg.de)


Aktuelle Beiträge

Exklusiv Interviews

Melden Sie sich für unseren Newsletter an

Ihre E-Mail-Adresse wird nur für Werbe-E-Mails und kritische Nachrichtenankündigungen verwendet.