Die EU hat wegen des Konflikts um die Präsidentschaftswahl in Belarus erstmals auch Staatschef Alexander Lukaschenko nahestehende Unternehmer und Firmen mit Sanktionen belegt. Die Mitgliedstaaten setzten am Donnerstag ein drittes Sanktionspaket in Kraft. Es richtet sich gegen insgesamt 29 Personen aus Sicherheitsbehörden, Justiz und Wirtschaft und verhängt Strafmaßnahmen gegen sieben Unternehmen.
Seit der Präsidentschaftswahl vom 9. August gibt es in Belarus Massenproteste gegen Lukaschenko. Die Opposition wirft dem seit 26 Jahren regierenden Staatschef Wahlbetrug vor. Die Sicherheitskräfte gehen regelmäßig gewaltsam gegen Demonstranten vor.
Die EU erkennt die Wiederwahl Lukaschenkos nicht an. Sie hat in zwei Runden bereits Sanktionen gegen 55 mutmaßliche Verantwortliche für Gewalt und Wahlbetrug verhängt, darunter auch Lukaschenko selbst. Allen Betroffenen ist die Einreise in die Europäische Union damit untersagt, mögliche Konten in der EU wurden eingefroren.
Die EU-Außenminister hatten Mitte November beschlossen, verstärkt Wirtschaftsvertreter und Unternehmen ins Visier zu nehmen, die Lukaschenko nahestehen. Der Beschluss vom Donnerstag solle “den verantwortlichen politischen und wirtschaftlichen Akteuren eine deutliche Botschaft zusenden, dass ihre Unterstützung des Regimes ihren Preis hat”, erklärte der EU-Rat.
Auf der dritten Sanktionsliste finden sich nun sieben Unternehmen aus den Bereichen Rüstung, Immobilien, Videoüberwachung, Polizeifahrzeuge und -ausrüstung. Zudem wurden laut EU zwei “führende” Geschäftsleute mit Sanktionen belegt.
Es handelt sich einerseits um den Eigentümer der Amhodor-Holding, Alexander Schakutsin, dessen Firmen unter anderem im Bau-, Maschinenbau- und Agrarsektor tätig sind. Der zweite Geschäftsmann ist Mikalai Warabei, Miteigentümer der Bremino-Gruppe. Er hat der EU zufolge Geschäftsinteressen insbesondere im Erdöl-, Kohlentransit- und Bankensektor.
Auf die Sanktionsliste gesetzt wurden auch der stellvertretende Ministerpräsident Anatol Siwak, Informationsminister Ihar Lutski sowie der Leiter der staatlichen Rundfunkanstalt. Bei den anderen Betroffenen handelt es sich vor allem um Polizei-Offiziere, Richter und Ministerialbeamte.