Angesichts der anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen soll in Deutschland ab Mittwoch ein harter Lockdown beginnen. Eine Vorlage aus dem Bundeskanzleramt für die Bund-Länder-Beratungen am Sonntagvormittag, die AFP vorliegt, sieht dafür unter anderem die Schließung von Einzelhandelsgeschäften mit Ausnahme von Läden des täglichen Bedarfs und die Aussetzung der Präsenzpflicht an Schulen vor. Für Weihnachten sollen Kontaktbeschränkungen gelten, an Silvester soll es ein bundesweites Versammlungsverbot geben. Die Maßnahmen sollen zunächst bis 10. Januar gelten.
Durch die bisherigen Maßnahmen sei es lediglich gelungen, das Infektionsgeschehen “auf hohem Niveau zu stabilisieren, nicht jedoch zu senken”, heißt es in der Vorlage, die auf Sonntag 07.46 Uhr datiert ist. Deswegen seien härtere Maßnahmen fällig.
Die Vorlage sieht eine Reihe von Ausnahmen bei den Ladenschließungen vor. Weiter geöffnet bleiben dürfen etwa Geschäfte für Lebensmittel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken, Sparkassen und Poststellen. Betriebe im Bereich der Körperpflege wie etwa Friseursalons sollen geschlossen werden.
Am Silvestertag und Neujahrstag soll ein bundesweites “An- und Versammlungsverbot” umgesetzt werden, heißt es in der Vorlage. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester werde “generell verboten”, darüber hinaus gelte ein Feuerwerksverbot auf “publikumsträchtigen Plätzen”.
Der Konsum alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit soll von Mittwoch bis zum 10. Januar bundesweit verboten werden – dies betrifft dann auch die in letzter Zeit sehr beliebt gewordenen Glühweinstände. Die Lieferung und Abholung von Speisen in Gaststätten soll weiter erlaubt bleiben.
Die Weihnachtstage sollen auch in diesem Jahr im Familienkreis gefeiert werden dürfen – allerdings “nur in deutlich kleinerem Rahmen als sonst üblich”, wie es in der Vorlage heißt.
Die Länder sollen dann – “in Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen” – vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen Treffen mit fünf Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus mehr als zwei Hausständen ermöglichen dürfen. Dies gelte für den “engsten Familienkreis”. Andere private Zusammenkünfte sollen generell auf fünf Personen aus maximal zwei Haushalten beschränkt werden.
Auch an den Schulen und Kitas sollen im Zeitraum vom 16. Dezember bis 10. Januar die Kontakte “deutlich eingeschränkt werden”. Kinder sollen dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. “Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt”, heißt es in der Vorlage. “Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten.” Für die Eltern von Kita-Kindern sollen zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden, bezahlten Urlaub für die Betreuung ihrer Kinder zu nehmen.
Die Arbeitgeber werden in dem Papier “dringend gebeten” zu prüfen, ob Arbeitsstätten durch Betriebsferien oder “großzügige Home-Office-Regelungen” bis zum 10. Januar geschlossen werden können.
Der Bund plant wegen des harten Lockdowns zusätzliche Überbrückungshilfen für die betroffenen Unternehmen. Der Höchstbetrag der Überbrückungshilfe III soll von 200.000 Euro auf 500.000 Euro steigen.
Die Beschlussvorlage enthält ungeachtet der angekündigten harten Maßnahmen eine durchaus optimistische Prognose für 2021: “Trotz der derzeit ernsten Lage geben die Fortschritte bei der Impfstoffentwicklung und Impfstoffzulassung die Hoffnung, dass Deutschland, wenn es gut durch diesen Winter kommt, im nächsten Jahr schrittweise die Pandemie überwinden kann und sich auch wirtschaftlich erholt.”
Die Regierungschefs der Bundesländer wollen ab 10.00 Uhr mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) über die Vorlage beraten. Das nächste Treffen soll für den 5. Januar angesetzt werden. Dann sollen die Maßnahmen für die Zeit nach dem 10. Januar beschlossen werden.
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