Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet am Freitag (09.30 Uhr) über die Verfassungsmäßigkeit eines Paragrafen des Gesetzes zur sogenannten Antiterrordatei. Im Paragrafen 6a geht es um die erweiterte Nutzung der gespeicherten Daten zur Verhinderung oder Verfolgung von Terrorismus. Er wurde 2014 hinzugefügt und legt fest, in welchen Fällen Behörden Daten miteinander verknüpfen und Zusammenhänge abfragen dürfen. (Az. 1 BvR 3214/15)
Das Antiterrordateigesetz trat im Dezember 2006 in Kraft. Seitdem werden in der beim Bundeskriminalamt (BKA) geführten Datei bestimmte Daten von Menschen gespeichert, die des Terrorismus oder der Terrorunterstützung verdächtigt werden. Zugriff darauf haben das BKA, die Landeskriminalämter und die Geheimdienste. Das Bundesverfassungsgericht beschäftigte sich bereits 2013 mit der Datenbank. Damals urteilte es, dass sie teilweise gegen die Verfassung verstoße. Die Datei wurde daraufhin geändert.
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