Im Prozess um den Anschlag auf die Synagoge in Halle wird am Mittwoch das Plädoyer der Verteidigung erwartet (9.30 Uhr). Zudem erhält der Angeklagte Stephan B. vor dem Oberlandesgericht Naumburg (OLG) noch einmal Gelegenheit, sich zu äußern. Für den 21. Dezember ist dann die Urteilsverkündung geplant. Die Bundesanwaltschaft forderte bereits eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung für den Angeklagten. Die Ankläger wollen zudem die besondere Schwere der Schuld feststellen lassen, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren unwahrscheinlich macht.
Stephan B. werden in dem Prozess, der aus Sicherheits- und Platzgründen in Magdeburg stattfindet, zweifacher Mord, mehrfacher Mordversuch und Volksverhetzung sowie weitere Straftaten vorgeworfen. Laut Anklage versuchte er am 9. Oktober vergangenen Jahres am jüdischen Feiertag Jom Kippur, bewaffnet in die Synagoge in Halle einzudringen und die dort versammelten Menschen zu töten. Später erschoss der 28-Jährige auf offener Straße eine zufällig vorbeilaufende Passantin und einen jungen Mann in einem Dönerimbiss.
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