Wegen Verstößen gegen Russland-Sanktionen der EU müssen sich ab Montag zwei Deutsche in Hamburg in einem Staatsschutzverfahren vor Gericht verantworten. Die Männer im Alter von 40 und 41 Jahren sollen laut Anklage Maschinen zur Metallbearbeitung im Wert von knapp acht Millionen Euro an ein russisches Rüstungsunternehmen verkauft haben, wie das Oberlandesgericht (OLG) der Hansestadt am Dienstag mitteilte. Diese eignen sich unter anderem für Raketenbauprogramme und unterliegen deshalb einem EU-Ausfuhrverbot.
Nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft, welche die Anklage in dem Verfahren übernimmt, erfolgte die Lieferung zwischen 2015 und 2018 in insgesamt sieben Lieferungen. Geschäftspartner der Angeklagten war demnach ein russischer Geschäftsmann, der im Auftrag russischer Geheimdienste im Ausland Rüstungsgüter kauft. Zu Tarnzwecken wurden die Exporte an zivile Unternehmen unter dessen Einfluss adressiert, endeten aber bei einem Lenkflugkörperhersteller in Jekaterinburg.
Die beiden Männer mit kasachischen und kirgisischen Wurzeln müssen sich deshalb wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz oder Beihilfe dazu verantworten. Hauptangeklagter ist ein 41-jähriger Chef eines auf den Handel mit Werkzeugmaschinen spezialisierten Unternehmens, der die Geschäfte abwickelte. Der wegen Beihilfe angeklagte 40-Jährige half bei der Herstellung der Kontakte und erhielt Provisionen. Daher ist er auch wegen Geldwäsche angeklagt.
Der Hauptangeklagte wurde im Februar festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Sein mitangeklagter mutmaßlicher Komplize wurde im Juni vorübergehend festgenommen, danach aber gegen Auflagen wieder auf freien Fuß gesetzt. Der Prozess soll bis Mitte Februar dauern.
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