Mehr als zwei Jahre nach dem Freispruch im Düsseldorfer Wehrhahn-Prozess verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag (11.15 Uhr) über die Revision der Staatsanwaltschaft. Im Juli 2018 sprachen die Richter einen damals 52-jährigen Rechtsradikalen vom Vorwurf des zwölffachen Mordversuchs bei einem Sprengstoffanschlag frei. Dagegen geht die Anklagebehörde beim BGH vor.
Bei dem Anschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn am 27. Juli 2000 wurden zehn Menschen verletzt, eine junge Frau verlor ihr ungeborenes Kind. Der Sprengsatz explodierte, als eine Gruppe von zwölf osteuropäischen Sprachschülern überwiegend jüdischen Glaubens den Tatort passierte. Der als Neonazi bekannte Angeklagte Ralf S. rückte nach dem Attentat ins Visier der Ermittler. Die Polizei konnte ihm die Tat aber nicht nachweisen. Das Düsseldorfer Landgericht sprach ihn nach sechsmonatiger Verhandlung frei.
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