Bremer Pastor wegen Volksverhetzung zu Geldstrafe von 8100 Euro verurteilt

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Nach diskriminierenden Äußerungen über Homosexuelle hat das Bremer Amtsgericht einen Pastor wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Wie das Gericht nach Angaben einer Sprecherin am Mittwoch entschied, muss der einschlägig bekannte evangelische Geistliche 8100 Euro bezahlen. Er hatte sich demnach in einem sogenannten Eheseminar in einer Weise über Homosexuelle als “Verbrecher” geäußert, die den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllte.

Laut Urteil sind die Äußerungen des höchst umstrittenen Pastors, die dieser auch als Audiodatei ins Internet stellte, nicht durch die Meinungs- oder Religionsfreiheit gedeckt. Das Gericht folgte mit seinem Urteil dabei weitgehend der Forderung der Anklage, die aber eine etwas höhere Geldstrafe von 10.800 Euro gefordert hatte. Die Verteidigung des Angeklagten wollte einen Freispruch erreichen.

Der Fall des Pastors, dessen Äußerungen zum Thema Homosexualität etwa in seinen Gottesdiensten immer wieder öffentlich für Empörung sorgen, beschäftigt die evangelische Kirche in Bremen schon seit langem. Im Mai leitete sie nach dem neuerlichen Vorfall während seines sogenannten Eheseminars ein Disziplinarverfahren gegen den Geistlichen ein, der von seiner Gemeinde allerdings weiterhin unterstützt wird. Inzwischen hätten dessen Äußerungen “die Grenze des Erträglichen” überschritten, hieß es von der Kirchenleitung.

Kirchenrechtlich ist der Fall nach Angaben der Kirche kompliziert, weil sich Pastoren in einem beamtenähnlichen Anstellungsverhältnis befinden. Eine Versetzung kommt demnach lediglich auf Antrag der Gemeinde in Frage, wovon aber nicht auszugehen sei. Möglich bleibt noch ein Disziplinaverfahren, das bei schweren Straftaten unter Umständen auch eine Entfernung aus dem Dienst zur Folge haben kann. Während laufender strafrechtlicher Verfahren werden solche Disziplarverfahren üblicherweise ausgesetzt und danach fortgeführt.

Die Gemeinde des Pastors, der laut eigener Internetbeschreibung auf eine “bibeltreue Wortverkündigung” setzt, hatte diesen immer vehement verteidigt und sich dabei auch gegen die Kirchenleitung gestellt. Nach eigenen Angaben beauftragte sie sogar einen Anwalt. Nach der Einleitung des Disziplinarverfahrens gegen den Geistlichen hatte sie im Juni etwa erklärt, die Ablehnung von Homosexualität werde in der Bibel “mit einer Eindeutigkeit vorgetragen, die eigentlich jede Diskussion darüber überflüssig erscheinen lässt”.

“Praktizierte Homosexualität” sei als “gegen den Willen Gottes gerichtet” abzulehnen, hieß es in der Stellungnahme des Vorstands der Gemeinde. Von dieser Meinung habe sich die evangelische Kirche in Deutschland zusammen mit anderen “saturierten Kirchen” jedoch in Westeuropa “in einem Prozess geistlicher Auflösung” abgewandt.

© Agence France-Presse

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