Am Montag tritt die zweite Stufe des umstrittenen Mietendeckels in Berlin in Kraft. Damit müssen Vermieter dort Bestandsmieten senken, welche die im entsprechenden Gesetz festgeschriebenen Obergrenzen um mehr als 20 Prozent übersteigen. Den Eilantrag eines Vermieters gegen die Absenkung hatte das Bundesverfassungsgericht Ende Oktober abgewiesen. Sollte es das Gesetz im kommenden Jahr für verfassungswidrig erklären, könnten allerdings rückwirkend Mieten nachgefordert werden.
Mit der ersten Stufe des Deckels waren Ende Februar die Mieten für knapp 1,5 Millionen Wohnungen rückwirkend auf ihren Stand vom 18. Juni 2019 eingefroren worden. Ab 2022 darf die Miete steigen, aber nur um 1,3 Prozent jährlich. Zudem wurden Mietobergrenzen eingeführt, gestaffelt nach Baujahr und Ausstattung der Wohnung. Ausgenommen sind nur Neubauwohnungen, die ab 2014 bezugsfertig wurden. Das Gesetz ist auf fünf Jahre befristet; in Karlsruhe sind mehrere Klagen dagegen anhängig.
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