Europäischer Gerichtshof entscheidet über Entführung von eigenem Kind nach Rumänien

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilt am Donnerstag (09.30 Uhr) im Fall einer in Deutschland lebenden Rumänin, die ihr eigenes Kind entführt haben soll. Den Eltern wurde vor einigen Jahren das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den verhaltensauffälligen Jungen entzogen. Trotzdem soll die Mutter ihrem von ihr getrennt lebenden Mann dabei geholfen haben, den gemeinsamen Sohn ohne Wissen seines Ergänzungspflegers an seinen rumänischen Wohnort zu bringen. (Az. C‑ 454/19) 

Der Pfleger, der das Sorgerecht zum Teil ausübt, verklagte die Eltern vor dem Amtsgericht Heilbronn. Dieses bat den EuGH um die Beantwortung der Fragen, ob hier EU-Recht anzuwenden sei – und wenn ja, wie dies zu geschehen habe.

© Agence France-Presse

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