Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg befasst sich am Donnerstag (09.30 Uhr) mit dem Fall eines deutschen früheren Managers, gegen den ein Festnahmeersuchen bei Interpol besteht. Gegen den Mann wurde wegen Bestechungsvorwürfen aus Argentinien ermittelt, die Münchner Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen aber gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Eine ebenfalls ermittelnde US-Staatsanwaltschaft richtete allerdings ein Festnahmeersuchen an die an Interpol beteiligten Staaten. (Az. C-505/19)
Zwar informierte das Bundeskriminalamt (BKA) Interpol über die Einstellung des Verfahrens in Deutschland, gelöscht werden kann das Festnahmeersuchen aber laut BKA nur durch die USA. Der frühere Manager klagte daraufhin vor dem Wiesbadener Verwaltungsgericht gegen das BKA auf Löschung. Er argumentierte mit dem Verbot der Doppelbestrafung. Das Gericht bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts. Am Donnerstag werden in Luxemburg die Schlussanträge des zuständigen Generalanwalts erwartet.
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