Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Dienstag (10.00 Uhr) über die Frage, wann Familienangehörige von Flüchtlingen Asyl in Deutschland erhalten. Es geht um die Klagen eines Somaliers und einer Syrerin. Beiden wurde ursprünglich in einem anderen europäischen Land internationaler Schutz zuerkannt. (Az. BVerwG 1 C 8.19)
Der Somalier erhielt diesen Schutz 2013 in Italien. Inzwischen leben seine drei Kinder als anerkannte Flüchtlinge in Deutschland. Sein Asylantrag in der Bundesrepublik wurde jedoch zurückgewiesen, wogegen er vor Gericht zog. Der Syrerin wurde 2016 in Griechenland Schutz zuteil. Ihr Mann lebt aber in Deutschland, weshalb auch sie hier Asyl möchte und gegen die Ablehnung ihres Antrags klagt. Beide Klagen hatten in erster Instanz Erfolg und gehen nun in Revision.
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