Die Stadt Frankfurt am Main hat angesichts der für Samstag angekündigten sogenannten Querdenken-Demonstration in der Innenstadt Auflagen für den Protestzug und die Abschlusskundgebung verhängt. Während der gesamten Veranstaltung gelte für Teilnehmer eine Maskenpflicht, teilte die Stadt am Freitag mit. Davon befreit seien Menschen mit einem entsprechenden Attest. Redner dürfen ihre Maske während ihrer Beiträge abnehmen.
Die geplante Route wurde deutlich verkürzt und auf andere Straßen verlegt. Sie ist nun nur noch halb so lang wie ursprünglich geplant und führt auf direktem Weg zum Ort der Abschlusskundgebung. Zudem wurde ein Mindestabstand von anderthalb Metern zwischen den Teilnehmern erlassen. Während des Demonstrationszugs gilt ein Mindestabstand von zwei Metern. Zu unbeteiligten Dritten müssen die Demonstranten, während sie sich bewegen, drei Meter Abstand halten. Verboten wurden Davidsterne mit diversen Inschriften.
Die Stadt begründete ihre Entscheidung mit “belastenden Umständen”. Das Grundrecht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Gesundheit der Teilnehmer, Dritten oder eingesetzten Polizisten wäre ohne die Auflagen unmittelbar gefährdet, erklärte die Versammlungsbehörde. Eine Demonstration dieser Größenordnung ohne Masken- und Abstandspflicht würde das Risiko, an Covid-19 zu erkranken, “in nicht hinzunehmender Weise steigern”. Anhaltspunkte für ein Verbot der Veranstaltung hätten sich aus der Anmeldung und einem Kooperationsgespräch nicht ergeben.
Die Stadt fühle sich der Versammlungsfreiheit verpflichtet, erklärte Sicherheitsdezernent Markus Frank (CDU). “Aber wir haben auch die verstörenden Bilder aus Leipzig sowie die bisherigen Verstöße, auch von Querdenken 69, bei vorherigen Demonstrationen, beispielsweise gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, vor Augen.” Dieses Verhalten sei inakzeptabel.
Bereits am Donnerstag hatte die Frankfurter Polizei angekündigt, den Demonstrationszug und die Abschlusskundgebung zu begleiten. Bei Verstößen gegen die Auflagen werde unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit konsequent eingeschritten, erklärte Polizeipräsident Gerhard Bereswill. Neben dem Querdenken-Protestzug seien zwei Gegenkundgebungen angemeldet worden.
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