Bafin-Mitarbeiter machten rund 500 Mal Geschäfte mit Wirecard-Bezug

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Mitarbeiter der Finanzaufsichtsbehörde Bafin haben von Anfang 2018 bis zur Insolvenz des Finanzdienstleisters Wirecard Ende Juni in rund 500 Fällen private Finanzgeschäfte mit Bezug auf das Unternehmen gemacht. Das teilte das Bundesfinanzministerium auf Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler mit. Allein im Juni dieses Jahres, kurz vor der Insolvenz, waren es demnach mehr als hundert, wie aus der am Freitag veröffentlichten Auflistung hervorgeht. 

Wirecard hatte Ende Juni Insolvenz angemeldet. Zuvor hatte das Unternehmen einräumen müssen, dass in der Bilanz aufgeführte Gelder von 1,9 Milliarden Euro, die vermeintlich auf asiatischen Bankkonten lagern sollten, nicht auffindbar seien. Die Bafin war im Zuge des Bilanzskandals unter starken Druck geraten. Kritiker warfen der Behörde vor, lange Zeit nicht entschieden genug Betrugshinweisen bei Wirecard nachgegangen zu sein. 

Schäffler sagte am Freitag, es sei “erschütternd, was bei der Finanzaufsicht alles ans Tageslicht kommt. Ein Ende scheint hier nicht in Sicht.” Der FDP-Abgeordnete forderte personelle Konsequenzen. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) müsse “den Saustall endlich ausmisten”. 

Die Bafin prüft derzeit die Geschäfte der Mitarbeiter, bei denen Wirecard eine Rolle spielt. “Kenntnisse, dass Mitarbeiter der Bafin private Finanzgeschäfte mit Bezug zu Wirecard AG getätigt haben, welche gegen Vorgaben im Wertpapierhandelsgesetz beziehungsweise in der Marktmissbrauchsverordnung verstoßen, liegen bisher nicht vor”, heißt es weiter in der Antwort des Finanzministeriums.

Das Ministerium plant ein Handelsverbot mit Aktien für Bafin-Beschäftigte – der Personalrat der Behörde wandte sich in einem Schreiben an das Ministerium dagegen. Solche Handelsverbote seien “unverhältnismäßig” und es gebe “verfassungsrechtliche Bedenken” gegen sie, heißt es in dem AFP vorliegenden Brief. Gleich geeignete, aber mildere Mittel blieben unberücksichtigt. 

Der Personalrat kritisiert, dass alle Bafin-Beschäftigten betroffen wären, also nicht nach “aufsichtsrechtlicher Zuständigkeit differenziert” werde. Allen Mitarbeitern werde so die Möglichkeit genommen, “durch eine Investition in Finanzinstrumente einen Beitrag für ihr privates Vermögen sowie ihre Altersvorsorge aufzubauen”. Für Beschäftigte vergleichbarer Institutionen wie etwa der Bundesbank sei ein Handelsverbot nicht geplant. 

© Agence France-Presse

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