Die AfD wird aller Voraussicht nach ihren Bundesparteitag wie geplant am 28. und 29. November im nordrhein-westfälischen Kalkar abhalten können. “Der Parteitag wird Ende November wohl stattfinden”, sagte der Sprecher der Stadt Kalkar, Harald Münzner, am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Die AfD habe unterdessen auch ein Corona-Hygienekonzept für den Parteitag vorgelegt, über das derzeit weitere Detailabsprachen getroffen würden.
Münzner bestätigte damit einen entsprechenden Bericht der Berliner “taz”. Zuvor war das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium in einer juristischen Einschätzung zu der Auffassung gelangt, dass der AfD-Parteitag in der niederrheinischen Stadt wohl stattfinden kann – allerdings unter Einhaltung von Coronaschutzregeln.
Bei Stellungnahme des Ministeriums, deren Kernaussagen AFP vorlagen, handelte es sich allerdings um eine nicht verbindliche Einschätzung – eine rechtsverbindliche Entscheidung über den Parteitag obliegt den Behörden vor Ort und damit letztlich dem Ordnungsamt der Stadt Kalkar.
Nach Einschätzung des Düsseldorfer Ministeriums fällt der AfD-Bundesparteitag unter die Sonderregeln und Ausnahmen für bestimmte Veranstaltungen, die in der aktuellen Coronaschutzverordnung festgehalten sind. Danach sind unter anderem Veranstaltungen zulässig, die “der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge, insbesondere Aufstellungsversammlungen von Parteien zu Wahlen”, dienen.
Das NRW-Gesundheitsministerium hob in diesem Zusammenhang hervor, dass die öffentliche Sicherheit “nach allgemein anerkannter Definition die Unversehrtheit der objektiven Rechtsordnung” umfasse. Diese wiederum umfasse auch das grundgesetzlich verankerte Recht der Parteien auf Mitwirkung an der Willensbildung – und damit auch Parteitage, die zur Funktionsfähigkeit der Parteien notwendig seien.
“Ein Bundesparteitag, auf dessen Tagesordnung neben programmatischen Beschlussfassungen und Satzungsänderungen auch Nachwahlen zum Bundesvorstand und Bundesschiedsgericht der Partei stehen, dürfte aufgrund der besonderen Bedeutung für die mit Verfassungsrang ausgestattete parteiliche Binnendemokratie unter diese Regelung fallen”, befand das Ministerium in seiner juristischen Einschätzung.
Als Beispiele für auf dem Parteitag einzuhaltende Coronaauflagen nannte das NRW-Gesundheitsministerium den Mindestabstand laut Coronaschutzverordnung, der grundsätzlich einzuhalten sei. “Hiervon besteht eine Ausnahme nur für fest zugeteilte Sitzplätze, wenn die Raumgröße eine andere Anordnung der Sitzplätze nicht zulässt”, hieß es in Düsseldorf.
Ferner bestehe die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske auch an Sitz- und Stehplätzen. Die Maske könne “vorübergehend abgelegt werden für Redebeiträge unter Einhaltung des Mindestabstandes von eineinhalb Metern zu anderen Personen zu allen Seiten”.
Auch seien Hygiene- und Infektionsschutzanforderungen sowie die Regeln zur Rückverfolgbarkeit einzuhalten. Darüber hinausgehende Corona-Schutzmaßnahmen im Einzelfall könnten auf kommunaler Ebene ergriffen werden, “wenn dies aus Gründen des Infektionsschutzes erforderlich ist”.
Zu dem AfD-Bundesparteitag in der Messe Kalkar werden 600 Delegierte, hundert Gäste und 150 Medienvertreter erwartet.
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