Bei hohem Risiko, die Muskelkrankheit Myotone Dystrophie Typ 1 an Kinder weiterzugeben, kann eine Präimplantationsdiagnostik (PID) erlaubt sein. In diesem Einzelfall dürfe das betroffene Paar künstlich befruchtete Embryonen vor dem Einsetzen auf Erbkrankheiten untersuchen lassen, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag. Von der Muskelkrankheit Betroffene hätten mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen. (Az. BVerwG 3 C 12.19)
Geklagt hatte eine Frau, deren Partner an Myotoner Dystrophie erkrankt ist und die Krankheit mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 Prozent an leibliche Kinder weitergeben könnte. Sie beantragte darum eine PID. Die bayerische Ethikkommission für PID lehnte ihren Antrag ab, ihre Klage blieb in den ersten Instanzen ohne Erfolg.
Das Bundesverwaltungsgericht verpflichte das Land Bayern nun, dem Antrag der Frau auf PID stattzugeben. Die Voraussetzung des hohen Risikos einer schwerwiegenden Erbkrankheit liege vor, hieß es zur Begründung.
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