Im Personalausweis muss künftig der Fingerabdruck des Inhabers gespeichert werden. Das sieht das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Passwesen vor, das der Bundestag am Donnerstagabend verabschiedet hat. Bislang ist die Speicherung der Fingerabdrücke freiwillig. Zudem muss das Passbild in Zukunft immer digital erstellt und durch eine sichere Übermittlung an die Passbehörde gesendet werden. Es kann aber auch dort erstellt werden.
Mit der Pflicht zu biometrischen Fotos soll künftig verhindert werden, dass mehrere Bilder durch das so genannte Morphing zu einem verschmolzen werden. Um ein höchstmögliches Sicherheitsniveau zu erreichen, war erwogen worden, dass die Lichtbilder nur vor Ort in den Behörden angefertigt werden dürfen. Dies wurde aber wegen der wirtschaftlichen Folgen für die Fotostudios verworfen worden. Das neue Gesetz ist aus Datenschutzgründen umstritten.
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