Im zweiten Prozess um den gewaltsamen Tod eines Unternehmerehepaars aus Wuppertal ist ein Mitangeklagter des ersten Verfahrens erneut freigesprochen worden. Das Düsseldorfer Landgericht verurteilte den Mann allerdings am Donnerstag wegen unerlaubten Erwerbs von zwei Schusswaffen zu zweieinhalb Jahren Haft, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Bei dem Angeklagten handelte es sich um einen Bekannten des Enkels der Getöteten. Der Enkel war wegen der Tat bereits rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Das Wuppertaler Unternehmerehepaar Enno und Christa Springmann war im März 2017 in seiner Villa getötet worden. Das Landgericht in Wuppertal verurteilte dessen zur Tatzeit 25-jährigen Enkel dafür 2018 wegen je eines Mordes und eines Totschlags zu lebenslanger Haft. Seinen mitangeklagten älteren Bekannten, der nun erneut vor dem Landgericht Düsseldorf angeklagt war, sprachen die Wuppertaler Richter dagegen damals frei.
Diesen ersten Freispruch hob der Bundesgerichtshof jedoch auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an das Düsseldorfer Landgericht. Aber auch die Düsseldorfer Richter konnten in der Hauptverhandlung nicht klären, ob der Angeklagte beim Aufenthalt am Tatort an der Tötung der Eheleute mitwirkte oder ob er das Haus erst nach dem Verbrechen betrat.
Die Düsseldorfer Richter sprachen den Mann daher vom Vorwurf des Mordes an dem Ehepaar frei. Seine Verurteilung wegen des unerlaubten Waffenkaufs steht nicht im Zusammenhang mit dem Wuppertaler Gewaltverbrechen – der Bundesgerichtshof hatte ein entsprechendes Strafverfahren gegen den Angeklagten mit dem neu angesetzten Düsseldorfer Prozess verbunden.
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