Auch Mecklenburg-Vorpommern geht künftig schärfer gegen Reichsflaggen vor

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Mecklenburg-Vorpommern geht künftig schärfer gegen das Zeigen sogenannter Reichs- und Reichskriegsflaggen durch Rechtsextremisten in bestimmten Situationen vor. Das Innenministerium in Schwerin veröffentlichte am Dienstag einen Erlass, der Polizei und anderen Ordnungsbehörden im Fall der Verwendung im Rahmen “provokativen oder die Bürger einschüchternden Verhaltens” erweiterte Eingriffsbefugnisse einräumt. Die historischen Flaggen können dann als Gefahr für die öffentliche Sicherheit eingestuft werden.

Die Behörden können die Fahnen bei einer eindeutig aggressiven Verwendung laut Erlass notfalls auch beschlagnahmen und Bußgelder von bis zu 1000 Euro gegen die Benutzer verhängen. Zuvor hatten bereits die Länder Bremen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz ihre polizei- und ordnungsrechtlichen Bestimmungen verschärft, um die Verwendung der bei Rechtsextremisten als Ersatzsymbol für die verbotenen Hakenkreuzfahnen beliebten Flaggen einzuschränken.

Der genaue Inhalt der jeweiligen landesgesetzlichen Regelungen ist dabei etwas unterschiedlich. Bremen und Niedersachsen stufen jegliches öffentliches Zeigen als Ordnungswidrigkeit und Gefahr für die öffentliche Sicherheit ein. Die Ordnungsbehörden können entsprechend aktiv werden, Fahnen beschlagnahmen sowie Bußgelder verhängen. Dagegen beschränkt sich Rheinland-Pfalz ähnlich wie nun auch Mecklenburg-Vorpommern darauf, die Verwendung im Fall einer einschüchternden oder provokativen Verwendung zu stoppen.

Reichs- und Reichskriegsflaggen dienen bereits seit langem als Erkennungszeichen von Rechtsextremen, Reichsbürgern und anderen Demokratiegegnern. Es handelt sich um die Symbole des Deutschen Kaiserreichs, die teilweise auch noch in den Anfangsjahren der NS-Diktatur in offizieller staatlicher Funktion verwendet wurden.

In den Fokus gerieten die Flaggen nach Vorfällen bei Protesten von Gegnern der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Berlin Ende August. Damals besetzten teilweise rechtsradikalen Demonstranten mit solchen Fahnen eine Treppe vor dem Reichstag.

Strafrechtlich verboten sind derartige Flaggen in Deutschland bislang nicht. Eine Ausnahme gilt nur für eine ab 1935 während der NS-Herrschaft genutzte Variante der Reichskriegsflagge, die ein Hakenkreuz enthält. Das Zeigen von Hakenkreuze und anderen eindeutigen nationalsozialistischen Symbole ist strikt untersagt.

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (SPD) regte am Dienstag eine bundeseinheitliche Regelung zum Umgang mit den Reichsflaggen an. Er würde es “begrüßen”, wenn sich die nächste Innenministerkonferenz im Dezember darauf verständigen könnte.

© Agence France-Presse

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