Das Verwaltungsgericht München muss über mehrere Klagen und Eilanträge wegen der neuen Anti-Corona-Maßnahmen im Berchtesgadener Land entscheiden. Die Verfahren seien am Donnerstag eingegangen, bestätigte ein Sprecher des Gerichts am Freitag. Mindestens eine Klage wird demnach noch erwartet.
Im bayerischen Landkreis Berchtesgadener Land gilt wegen der hohen Infektionszahlen seit Dienstagmittag für 14 Tage ein faktischer neuer Lockdown. Schulen, Kindertagesstätten und Gaststätten sind geschlossen, Einwohner dürfen ihre Wohnung nur noch mit triftigem Grund verlassen. Dagegen wenden sich nun zwei Gastronomiebetriebe, ein Steuerberater und eine Schülerin.
Die Schülerin möchte im Eilverfahren erreichen, dass sie weiter das Gymnasium in Traunstein besuchen kann. Eine Gaststätte will auch nach 20 Uhr Speisen zur Abholung anbieten und hat darum Klage und Eilantrag eingereicht. Ein anderer Gastronomiebetrieb wendet sich mit Eilantrag gegen die Schließung. Der Steuerberater reichte zwei Klagen und einen Eilantrag beim Gericht ein.
Das Reichenhaller Unternehmerforum teilte am Donnerstag mit, dass ein “sehr namhaftes Hotel” stellvertretend für alle Unternehmen und Bürger des Landkreises ebenfalls Eilantrag und Klage einreichen werde. Wann das Gericht entscheidet, war zunächst noch offen.
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