Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag einer Familie aus Tübingen gegen das Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein als unzulässig abgelehnt. Der Eilantrag sei unzureichend begründet, erklärte das Gericht am Donnerstag. Ob das Beherbergungsverbot grundsätzlich rechtens ist, entschieden die Karlsruher Richter deswegen nicht.
Die Familie wollte in den Herbstferien nach Sylt fahren. Da der Kreis Tübingen wegen der vielen Infektionen als Risikogebiet gilt, hätte die Familie aber nur auf der Insel übernachten können, wenn sie einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegt. Darum reichte sie einen Eilantrag gegen die schleswig-holsteinischen Regelungen ein.
Die Antragsteller hätten jedoch nicht erklärt, warum sie sich nicht auf Corona testen lassen könnten, argumentierte das Bundesverfassungsgericht. Tatsächlich bewirke ein Beherbergungsverbot “schwerwiegende Eingriffe in Grundrechte”, die verhältnismäßig sein müssten. Ob das Verbot deswegen außer Vollzug gesetzt werden müsse, hätten die Richter in dem Fall aber nicht zu entscheiden gehabt.
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