Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Mittwoch (09.30 Uhr) über den Fall einer Türkin, die in Deutschland leben will. Die Frau hatte zwischendurch die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen, diese aber verloren, als sie wieder die Nationalität ihres Geburtslandes Türkei annahm. (Az. C-720/19)
Es handelt sich um die Witwe eines Türken, der in Deutschland gearbeitet hat. Ihr Aufenthaltsrecht leitete sich zunächst aus dem Assoziierungsabkommen EWG-Türkei ab. Die Frau ließ sich dann in Deutschland einbürgern und legte die türkische Staatsangehörigkeit ab, nahm sie aber später freiwillig wieder an. Dadurch verlor sie die deutsche Nationalität. Nun argumentiert sie, dass ihr wieder ein Aufenthaltsrecht gemäß Assoziierungsabkommen zustehe – was die Stadt Duisburg verneint. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.
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