Bundesrat befasst sich im November mit Kompromiss zum verschärften Bußgeldkatalog

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Im Streit um den im Juli außer Kraft gesetzten verschärften Bußgeldkatalog für Temposünder wird sich der Bundesrat am 6. November mit einem Kompromissvorschlag des saarländischen Verkehrsministeriums befassen. Der Verkehrsausschuss des Bundesrats habe den Vorschlag am Mittwoch mit neun zu sieben Stimmen angenommen, teilte das saarländische Ministerium mit. Der Vorschlag sieht ein einmonatiges Fahrverbot bei einem Tempoverstoß ab 26 Stundenkilometern innerorts und 36 Stundenkilometern außerorts vor.

Auf eine erweiterte “Warnschuss-Regelung” ab einer Überschreitung von 25 Stundenkilometern innerorts wird den Angaben zufolge verzichtet. Der ursprüngliche neue Bußgeldkatalog hatte ein einmonatiges Fahrverbot bereits bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 21 Stundenkilometern innerorts beziehungsweise 26 Stundenkilometern außerorts vorgesehen.

Gemäß der alten Straßenverkehrsordnung (StVO) lagen die Grenzen bei 31 Stundenkilometern innerorts und 41 Stundenkilometern außerorts. Die neuen Bestimmungen waren Ende April in Kraft getreten, wegen eines Formfehlers bei der StVO-Novelle jedoch nicht rechtskräftig – sie wurden zurückgenommen.

Mit dem Kompromissvorschlag zu den Tempoverstößen soll Rechtssicherheit gegeben werden, heißt es im Antrag aus dem Saarland. Auf eine Sonderregelung für Straßen vor Schulen und Kindergärten oder bei Baustellen soll im Gegensatz zum vorherigen Kompromissvorschlag nun verzichtet werden. Im September hatten zwei Kompromissvorschläge im Bundesrat keine Mehrheit gefunden.

Der neue Kompromissvorschlag der saarländischen Verkehrsministerin Anke Rehlinger (SPD) sieht vor, dass Geldbußen für Tempoverstöße “im Interesse der Verkehrssicherheit an das Niveau vieler europäischer Nachbarstaaten angenähert und nahezu verdoppelt” werden. Es gelte eine gesetzliche Höchstgrenze von 1000 Euro. Deutschland habe im Vergleich zu anderen europäischen Ländern die geringsten Sanktionshöhen für Fehlverhalten im Straßenverkehr.

Mit einer “Innovationsklausel” sollen Behörden neue Regeln unbürokratisch vor Ort erproben können. Im Falle des Erfolgs könnten sie bundesrechtlich verankert werden. Die Innovationsklausel soll strukturiert werden, um einen Flickenteppich zu vermeiden.

Darüber hinaus sollen Straßenverkehrsbehörden temporäre Radwege leichter und rechtssicher anordnen können. Um Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz zu verankern, wird empfohlen, das Straßenverkehrsgesetz (StVG) anzupassen sowie die StVO weiter zu überarbeiten. 

© Agence France-Presse

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