Bundesanwaltschaft klagt Unternehmer wegen verbotener Lieferungen nach Russland an

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Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen Unternehmer aus Süddeutschland erhoben, der verbotenerweise für militärische Zwecke geeignete Waren nach Russland geliefert haben soll. Dabei soll er “gewerbsmäßig und für den Geheimdienst einer fremden Macht” gehandelt haben, wie die Behörde am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Alexander S. wurde im Februar festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. 

Ihm wird vorgeworfen, zwischen 2016 und 2018 Werkzeugmaschinen im Wert von acht Millionen Euro an einen staatlichen Rüstungskonzern geliefert zu haben, der Raketensysteme für die russische Armee herstellt. Um dies zu verschleiern, seien die Geschäfte über wechselnde Scheinempfänger erfolgt, hieß es. Zudem habe S. sich Ausfuhrgenehmigungen durch falsche Angaben zum Verwendungszweck der Maschinen erschlichen. 

Lieferungen an den betreffenden Konzern sind seit 2014 ebenso verboten wie allgemein die Ausfuhr solcher Waren nach Russland, wenn sie für militärische Zwecke genutzt werden können. Die Bundesanwaltschaft klagte auch einen mutmaßlichen Helfer von S. an. Alexander O. soll für ihn Kontakte nach Russland gepflegt und dafür eine Provision von 270.000 Euro kassiert haben. Beide müssen sich nun vor dem Oberlandesgericht Hamburg verantworten. Wann der Prozess beginnt, ist noch nicht bekannt.

© Agence France-Presse

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