Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat die geplante Konstituierung der Parlamentarischen Kontrollkommission des Erfurter Landtags auf Antrag der AfD-Fraktion bis auf Weiteres untersagt. Eine entsprechender Beschluss erging wegen Eilbedürftigkeit ohne schriftliche Gründe, wie das Landesverfassungsgericht am Mittwoch in Weimar mitteilte. Die AfD hatte eine einstweilige Anordnung beantragt. Zuvor hatten Kandidaten ihrer Landtagsfraktion vom Landesparlament wiederholt nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erhalten.
Die AfD-Landtagsfraktion sieht sich durch eine Konstituierung der Kommission ohne Mitglieder ihrer Fraktion im Recht auf Mitwirkung und Chancengleichheit verletzt. Thüringens Landtagspräsidentin Birgit Keller (Linke) erklärte, der Beschluss des Verfassungsgerichtshofs sei zu respektieren. Der Landtag erwarte noch eine ausführliche Begründung der Entscheidung.
Keller erklärte weiter, das Interesse an einer zügigen Konstituierung einer vom aktuellen Thüringer Landtag demokratisch legitimierten Parlamentarischen Kontrollkommission in ihrer vollen Stärke bleibe bestehen. “Wir werden – wie wiederholt erklärt – auch zukünftig ermöglichen, dass im Rahmen der schon abgestimmten parlamentarischen Verfahren Wahlgänge mit dem Ziel der Konstituierung der Parlamentarischen Kontrollkommission durchgeführt werden können.” Die AfD-Fraktion sei weiter aufgefordert, “geeignete Kandidaten zur Wahl zu stellen”.
Der Parlamentarischen Kontrollkommission (ParlKK) des Thüringer Landtags obliegt die Kontrolle des Landesverfassungsschutzes. Sie besteht laut Gesetz aus fünf Mitgliedern, die auf Vorschlag der Fraktionen vom Landtag gewählt werden. Bisher wählte der Thüringer Landtag aber nur drei Kandidaten, Wahlvorschläge der AfD-Fraktion fanden mehrfach keine Mehrheit im Plenum. Die Aufgaben der ParlKK werden derzeit weiter von Mitgliedern wahrgenommen, die noch vom vorangangenen Landesparlament gewählt wurden.
Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion, Torben Braga, bezeichnete die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs als “bedeutenden Erfolg” für seine Fraktion. Die Entscheidung zeige “erneut, wie weit die Altparteien zu gehen bereit sind, um die AfD ihrer verfassungsmäßigen Rechte zu berauben und damit letztlich die Demokratie auszuhebeln – und dass es nach wie vor juristische Grenzen gibt, die auch sie nicht überschreiten können.”
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