Bundesgerichtshof verhandelt über Auskunftspflicht von YouTube

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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befasst sich am Donnerstag (12.00 Uhr) damit, welche Nutzerdaten das Videoportal YouTube weitergeben muss. Der Filmverwerter Constantin verlangt von YouTube Informationen über mehrere Nutzer, die dort illegal Filme hochgeladen haben. Konkret geht es um E-Mail-Adressen, Telefonnummern und IP-Adressen. (Az. I ZR 153/17)

Das Landgericht Frankfurt am Main wies die Klage ab, das Oberlandesgericht verpflichtete YouTube im Berufungsverfahren allerdings zur Herausgabe der E-Mail-Adressen. Beide Seiten legten Revision ein. Der BGH setzte das Verfahren im Februar 2019 aus und bat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Auslegung des EU-Rechts. Dieser entschied, dass YouTube grundsätzlich nur die Postadresse herausgeben müsse. Mitgliedsstaaten könnten Rechteinhabern aber einen weitergehenden Anspruch einräumen. Der BGH ist bei seiner Entscheidung an die EuGH-Vorgaben gebunden. Ein Termin für die Urteilsverkündung steht noch nicht fest.

© Agence France-Presse

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