Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat der Verfassungsbeschwerde einer Mauretanierin gegen die Ablehnung ihrer Asylklage stattgegeben. Die Frau führte an, dass sie in Mauretanien als Sklavin leben müsste. Damit müsse sich das erstinstanzlich zuständige Verwaltungsgericht Greifswald auseinandersetzen, so die Karlsruher Richter. (Az. 2 BvR 854/20)
Die Frau aus dem Volk der Peul stellte 2016 in Deutschland einen Asylantrag. Sie erklärte, einem “Sklavenstamm” anzugehören und als Kind an ihre Tante verschenkt worden zu sein. Sie habe keinerlei Schulbildung. Das Bundesamt für Asyl und Migration lehnte ihren Antrag jedoch ab, wogegen die Frau vor dem Verwaltungsgericht Greifswald klagte.
Sie werde als Frau ohne familiären Schutz und ohne Papiere in Mauretanien ihren Lebensunterhalt nicht sichern und nur als Sklavin in einem Haushalt überleben können, führte sie an. Zudem befürchte sie Verfolgung wegen ihres Engagements gegen Sklaverei. Das Verwaltungsgericht lehnte die Klage ab. Auch ihr Antrag auf Zulassung zu Berufung hatte keinen Erfolg. Daraufhin reichte die Frau Verfassungsbeschwerde ein.
Diese sei begründet, entschieden die Karlsruher Richter. Das Urteil des Verwaltungsgerichts habe den Anspruch der Frau auf rechtliches Gehör verletzt. Das Gericht hätte die Situation in Mauretanien prüfen müssen. Zudem hätte das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern die Berufung zulassen müssen. Das Verwaltungsgericht muss sich nun erneut mit dem Fall befassen.
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