Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigt sich am Mittwoch (11.30 Uhr) mit der sogenannten Präimplantationsdiagnostik (PID). Eine Frau, deren Partner eine Muskelkrankheit vererben könnte, möchte vor der Einsetzung einer künstlichen befruchteten Eizelle die Embryonen untersuchen lassen. Die bayerische Ethikkommission für PID lehnte dies ab. (Az. 3 C 12.19)
Zwar sei der Mann Anlageträger für die Muskelkrankheit Myotone Dystrophie Typ 1, aber für die Nachkommen bestehe kein hohes Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit, hieß es. Das Verwaltungsgericht München und der bayerische Verwaltungsgerichtshof wiesen die Klage der Frau gegen die Entscheidung ab. Sie legte Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein.
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