Das Land Rheinland-Pfalz hat die Regelungen gegen das Zeigen von Reichsflaggen verschärft. Das Verwenden der schwarz-weiß-roten Flagge in der Öffentlichkeit könne von Polizei und Ordnungsbehörden nun unterbunden werden, teilte das rheinland-pfälzische Innenministerium am Freitag mit. Voraussetzung dafür sei, dass von der Flagge eine “einschüchternde” und “provozierende” Wirkung auf die Bevölkerung ausgehe.
Innenminister Roger Lewentz (SPD) gab einen entsprechenden Erlass an alle Polizei- und Ordnungsbehörden heraus. Damit werde ein Erlass von 1998 erweitert, der bereits das Zeigen von Reichskriegsflaggen unterbindet. Wer nun eine Reichsflagge verwende oder zeige, könne mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro bestraft werden.
Bremen hatte das Zeigen von Reichs- und Reichskriegsflaggen in der Öffentlichkeit vor drei Wochen komplett verboten. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro, die Polizei darf die Flaggen beschlagnahmen.
In Niedersachsen präzisierte das Innenministerium in der vergangenen Woche einen Erlass, laut dem das öffentliche Verwenden der historischen Flaggen immer eine Ordnungswidrigkeit ist. Die Polizei und andere Ordnungsbehörden können das Schwenken im Rahmen einer Ermessensentscheidung auf Grundlage der einschlägigen polizeirechtlichen Bestimmungen unterbinden und die Flaggen beschlagnahmen.
Reichs- und Reichskriegsflaggen dienen bereits seit langem als Erkennungszeichen von Rechtsextremen, Reichsbürgern und anderen Demokratiegegnern. Es handelt sich um die Symbole des Deutschen Kaiserreichs, die teilweise auch in den Anfangsjahren der NS-Diktatur in offizieller staatlicher Funktion verwendet wurden.
In den Fokus gerieten die Flaggen nach Vorfällen bei Protesten von Gegnern der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Berlin, als eine Gruppe von teils rechtsradikalen Demonstranten mit den schwarz-weiß-roten Fahnen die Treppen des Reichstags besetzte.
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