Der Bundestag will am Freitag eine Neuregelung des Bundeswahlgesetzes verabschieden, um die Aufstellung von Bundestagskandidaten per Briefwahl zu ermöglichen (ab 09.00 Uhr). Bislang schreibt das Gesetz dafür Wahlversammlungen mit persönlicher Präsenz vor. Künftig sollen dafür im Falle von “Naturkatastrophen” wie etwa einer Pandemie Ausnahmen möglich sein: Dann soll die Kandidatenkür “in geheimer Abstimmung per Briefwahl” erfolgen können. Die Vorstellung der Kandidaten kann dann digital erfolgen.
Am Nachmittag debattiert das Plenum abschließend über zwei Anträge der Opposition, die das Ziel verfolgen, den Frauenanteil im Bundestag zu erhöhen. Einer der Anträge stammt von der FDP, der andere von Linken und Grünen. Der Innenausschuss hatte mit Stimmen der Koalitionsfraktionen ihre Ablehnung empfohlen. Zur Beratung im Bundestag steht zudem ein Antrag der Koalition und der Grünen mit dem Titel “Gedenken an die Opfer des deutschen Vernichtungskriegs stärken”.