Finanzpolitiker aus Union und SPD wollen die Bürger beim Homeoffice steuerlich entlasten. Das Vorhaben werde im Rahmen der Gespräche zum Jahressteuergesetz besprochen, sagten die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann (CDU), und der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Lothar Binding, der “Süddeutschen Zeitung” (Donnerstagsausgabe). Das Gesetz wird am Donnerstag in erster Lesung im Bundestag beraten.
Wer wegen des Gesundheitsschutzes zu Hause arbeite, “soll auch seine Aufwendungen steuerlich absetzen können”, sagte Binding der “SZ”. Bei den Kosten der Heimarbeit sollten daher Wege gefunden werden, “wie wir zu einer praxisnahen Berücksichtigung kommen”. Der Steuerabzug dürfe dabei jedoch “zu keinem unvertretbaren Verwaltungsaufwand” führen.
CDU-Finanzpolitikerin Tillmann plädierte für einen “allgemeinen Freibetrag für zusätzliche Corona-Erschwernisse”. Dieser solle nicht nur Arbeitnehmern im Homeoffice zu Gute kommen, sondern eine “Entlastung aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wegen Covid 19” sein. “Tatsächlich hat jeder Arbeitnehmer oder Unternehmer in den letzten Monaten zusätzliche Belastungen gehabt”, sagte Tillmann.
Aus dem Bundesfinanzministerium hieß es dazu, es werde stets über weitere Hilfen wegen der Corona-Pandemie nachgedacht. “Dazu zählen auch steuerliche Maßnahmen”, sagte eine Ministeriumssprecherin der “SZ”. “Gerade die Leistungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und vor allem der Eltern im Homeoffice bedürfen dabei einer besonderen Anerkennung.”
Bislang ist es für die meisten Arbeitnehmer kaum möglich, zusätzliche Aufwendungen für die Arbeit zu Hause von der Steuer abzusetzen, etwa höhere Strom- oder Heizkosten. Voraussetzung dafür ist ein separates Arbeitszimmer, das zu mindestens 90 Prozent beruflich genutzt wird. Die meisten Arbeitnehmer dürften einen solchen Raum aber gar nicht haben.