Das Kölner Landgericht hat den zentralen Beschuldigten im Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Das Gericht ordnete für den Angeklagten Jörg L. am Dienstag zudem die anschließende Sicherungsverwahrung an. Der 43-Jährige wurde in insgesamt 51 Fällen für schuldig befunden. Er sei ein “Meister im Führen eines Doppellebens” gewesen, konstatierte das Gericht.
L. waren in dem Prozess dutzende Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs, der Vergewaltigung und der Herstellung von Kinderpornografie zur Last gelegt worden. Die meisten Taten betrafen seine eigene 2017 geborene Tochter. Der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann bezeichnete die Verbrechen von L. als einen “Streifzug durch das Sexualstrafrecht”. Die mehr als zweistündige Urteilsverkündung ließ der 43-Jährige regungslos über sich ergehen.
Sexueller Missbrauch war dem Urteil zufolge immer wieder Thema im Leben von L. Er selbst sei in seiner Kindheit von einem Nachbarsjungen sexuell missbraucht worden, auch seine Mutter habe sexuellen Missbrauch erlebt. Das erste Mal sei L. im Jahr 1993 selbst auffällig geworden: Damals habe er sich an seiner zu diesem Zeitpunkt neunjährigen Cousine vergangen. Diese sagte im Prozess zu den mittlerweile verjährten Übergriffen aus.
Spätestens im Jahr 2015 habe L. “pädosexuell gefärbte Kontakte” aufgebaut, hieß es in der Urteilsverkündung weiter. In einer Chatgruppe mit Gleichgesinnten habe er unter Decknamen wie “Homer Simpson” oder “Bull’s Eye” kinderpornografische Inhalte mit bis zu 76 Mitgliedern ausgetauscht.
Später habe er dort auch Fotos und Videos vom sexuellen Missbrauch an seiner eigenen Tochter verbreitet. Mit einem Chatpartner habe er außerdem gemeinsam pädokriminelle Taten geplant.
Jeder Missbrauch sei “perfekt organisiert” gewesen, weswegen seine Ehefrau unmöglich etwas davon habe mitbekommen können, erläuterte der Vorsitzende Richter weiter. L. sei überall als “guter Ehemann”, liebevoll und hilfsbereit empfunden worden. “Da stehen sich zwei Welten gegenüber”, sagte Kaufmann. Die Sicherungsverwahrung sei auch deshalb angeordnet worden, weil ein Erfolg der Therapie in Haft “völlig offen” sei. Erst nach Ende der Haftzeit sei absehbar, ob sich L. geändert habe.
Die Anklage hatte eine Haftstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten sowie Sicherungsverwahrung gefordert. Die Verteidigung stellte keinen konkreten Antrag zum Strafmaß, sprach sich aber gegen die Sicherungsverwahrung aus. Der aus Bergisch Gladbach stammende L. sitzt einem Jahr in Untersuchungshaft.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Köln gibt es derzeit 201 Tatverdächtige in dem Missbrauchskomplex der durch die Ermittlungen gegen L. aufflog. Zwei Täter verbüßen bereits Haftstrafen, sieben Verdächtige befinden sich in Untersuchungshaft. Seit ihrer Gründung im November gab die zuständige Ermittlungsgruppe “Berg” 105 Hinweise an andere Bundesländer weiter – laut Polizei sind alle 16 Länder betroffen.
Der Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach ist eine von drei großen Missbrauchsserien, denen die Ermittler in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen eineinhalb Jahren auf die Spur gekommen sind. Ein über Jahre unentdeckt gebliebener Kindesmissbrauchskomplex auf einem Campingplatz in Lügde erschüttert seit Januar 2019 die Öffentlichkeit. Der Fall mit rund 40 betroffenen Kindern gilt als einer der größten Missbrauchsskandale der vergangenen Jahrzehnte.
Im Juni dieses Jahres deckten Ermittler außerdem ein Netzwerk von Pädokriminellen in Münster auf. Die Männer sollen Kinder zum Teil über mehrere Tage hinweg schwer sexuell missbraucht haben.