Uneheliche Tochter von Belgiens Ex-König darf Prinzessinnen-Titel tragen

Copyright AFP Valery HACHE

Die uneheliche Tochter von Belgiens Ex-König Albert II., Delphine Boël, darf nach einem gewonnen Rechtsstreit von nun an den Adelstitel Prinzessin führen. Zudem werde sie den königlichen Familiennamen von Sachsen-Coburg annehmen, sagte ihr Anwalt Marc Uyttendaele am Donnerstag. Er fügte hinzu: “Das Gericht hat mit dem Urteil bekräftigt, dass Albert II. ihr Vater ist”.

Neben dem Tragen des Familiennamens habe das Gericht der 52-Jährigen auch das Recht zugesprochen, gleichberechtigt mit ihren Brüdern und ihrer Schwester aus der Königsfamilie behandelt zu werden. Seine Mandantin sei glücklich, da mit dem Urteil “ein langer Prozess endet, der insbesondere für sie und ihre Familie schmerzlich war”, sagte Uyttendaele.

Der Entscheidung des Gerichts war ein jahrelanger Gerichtsstreit vorausgegangen. Bereits 1997 hatte die Künstlerin Boël behauptet, die uneheliche Tochter des Monarchen zu sein. Albert II., der von 1993 bis 2013 als König auf dem belgischen Thron saß, weigerte sich aber, sich einem DNA-Test zu unterziehen. Erst nach einem Gerichtsbeschluss im vergangenen Jahr erklärte er sich bereit. Daraufhin wurde Albert II. als Vater identifiziert, im Januar erkannte er die Vaterschaft an.

Boël wurde 1968 als Tochter der belgischen Adeligen Sybille de Sélys Longchamps geboren, die in dieser Zeit ein Verhältnis mit Albert II. gehabt haben soll. Boël machte sich als Künstlerin unter anderem mit Pappmaché-Figuren einen Namen.

Aktuelle Beiträge

Exklusiv Interviews

Melden Sie sich für unseren Newsletter an

Ihre E-Mail-Adresse wird nur für Werbe-E-Mails und kritische Nachrichtenankündigungen verwendet.