Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Donnerstag in zwei Fällen darüber verhandelt, ob Redaktionen ungefragt Fotos von Prominenten zu Werbezwecken nutzen dürfen. In den konkreten Fällen ging es um ein Facebook-Posting und ein Gewinnspiel. Geklagt hatten der Moderator Günther Jauch und der Schauspieler Sascha Hehn. (Az. I ZR 120/19 und I ZR 207/19)
Im ersten Fall schrieb die Fernsehzeitschrift “TV Movie” im Jahr 2015 auf Facebook: “Einer dieser Moderatoren muss sich wegen Krebserkrankung zurückziehen.” Gemeint war Roger Willemsen, der ein Jahr später starb. Gezeigt wurden aber die Fotos von insgesamt vier Moderatoren, darunter Günther Jauch. Er zog vor Gericht und forderte eine fiktive Lizenzgebühr von der Zeitschrift.
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschied 2019, dass die Zeitschrift das Bild unzulässig kommerziell genutzt habe. Ein “greifbarer Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung” sei damit nicht verbunden gewesen, “zumal haltlose Spekulationen über eine mögliche Krebserkrankung bezogen auf den Kläger an der Grenze zu einer bewussten Falschmeldung liegen”, hieß es zur Begründung. Das Gericht verurteilte die Zeitschrift zur Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr von 20.000 Euro.
Im zweiten Fall bewarb die “Bild am Sonntag” ein Urlaubslotto, bei dem die Teilnehmer eine Kreuzfahrt gewinnen konnten, mit dem Foto dreier Darsteller der Serie “Das Traumschiff”. Sascha Hehn, der in der Serie bis 2019 den Kapitän spielte, klagte dagegen. Das OLG Köln untersagte der Zeitung die Verwendung des Bilds. “Bild am Sonntag” muss dem Schauspieler zur Vorbereitung eines Schadenersatzanspruchs außerdem Auskunft darüber geben, wie hoch die Auflage an jenem Tag war.
In beiden Fällen ließ das OLG wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Fragen eine Revision vor dem BGH zu. Ein Termin für die Urteilsverkündung war am Donnerstagnachmittag noch nicht bekannt.