Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Donnerstag (09.00 Uhr) in zwei Fällen über die Nutzung von Prominentenfotos durch Presseverlage. Es geht darum, ob die Verlage ein Facebook-Posting beziehungsweise eine Urlaubslotterie mit Fotos der Prominenten bebildern durften. (Az. I ZR 120/19 und I ZR 207/19)
Im ersten Fall schrieb “TV Movie” auf Facebook: “Einer dieser Moderatoren muss sich wegen Krebserkrankung zurückziehen.” Es ging um Roger Willemsen, doch auf dem Foto waren vier Fernsehmoderatoren zu sehen. Einer von ihnen, Günther Jauch, klagte wegen unerlaubter Nutzung seines Bilds. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln verurteilte die Zeitschrift zur Zahlung von Schadenersatz. Im zweiten Fall bebilderte die “Bild am Sonntag” ein Gewinnspiel mit einem Foto des Schauspielers Sascha Hehn. Dies sei unzulässig, entschied das OLG. In beiden Fällen ließ es wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision beim BGH zu.