Das Bundessozialgericht in Kassel verhandelt am Donnerstag (10.00 Uhr) über die Frage, ob wegen Alkoholmissbrauchs der Mutter behinderte Kinder einen Anspruch auf Opferentschädigung haben. Im vorliegenden Fall lehnten die Versorgungsbehörden in Sachsen-Anhalt dies ab. (Az: B 9 V 3/18 R)
Die Begründung lautete, ein hierfür erforderlicher „vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff“ liege nicht vor. Alkoholmissbrauch sei nicht strafbar. Zudem sei ein ungeborener Embryo noch keine „rechtsfähige“ Person. Die Klage hatte in den Vorinstanzen keinen Erfolg.