Verbraucherschützer fordern angesichts der geplanten Maskenpflicht eine ausreichende Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Mund-Nasen-Masken. “Entscheidend ist, dass alle Menschen versorgt werden, also auch die, die es sich nicht leisten können”, sagte der Chef der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Klaus Müller, am Donnerstag den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Grundbedingung für die Einführung der Maskenpflicht sei, “dass Mund-Nasen-Masken in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen”.
Müller betonte: “Es muss klar sein, woher die Masken, die getragen werden sollen, kommen und dass sie ohne Warteschlangen in ganz Deutschland verfügbar sind.” Scharf verurteilte der Verbraucherschützer überhöhte Preise für Masken: “Das Geschäft mit der Angst ist in jeder Hinsicht verwerflich.”
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen habe deshalb bislang zehn Abmahnungen gegen Geschäftsleute ausgesprochen. Es dürfe “keinen Wucher mit Mangelware geben”, sagte Müller. Er kritisierte zudem die unterschiedliche Handhabung der Maskenpflicht in den verschiedenen Bundesländern: “Eine einheitliche Regelung für ganz Deutschland würde das Leben vereinfachen.”
Grundsätzlich müssten Verbraucher nun darüber aufgeklärt werden, dass ein “gravierender Unterschied zwischen ‘Alltagsmasken’ und medizinischen Schutzmasken besteht”, sagte Müller. Dennoch könne auch eine einfache Mund-Nase-Bedeckung zumindest dazu beitragen, den Tröpfchenauswurf beim Atmen oder Husten zu reduzieren. Es müsse aber auch deutlich kommuniziert werden, “dass trotzdem Handhygiene und Abstandsregeln unabdingbar bleiben”.
Ab Montag ist bundesweit das Tragen von Atemschutzmasken in Teilen der Öffentlichkeit Pflicht. Am Mittwoch hatten auch Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland entsprechende Regelungen angekündigt. Die übrigen zehn Bundesländer hatten schon zuvor solche Regelungen beschlossen oder verkündet.
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