Welche Geschäfte in Baden-Württemberg schließen und welche geöffnet bleiben

Am Freitag hat die Landesregierung weitere drastische Einschränkungen für das öffentliche Leben beschlossen. Viele Geschäfte mussten bereits schließen, ab dem Wochenende sind auch Restaurants und Friseure betroffen. Eine Übersicht.

Geöffnet haben dürfen laut Landesregierung:

  • Einzelhandel für Lebensmittel 
  • Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste
  • Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten
  • Ausgabestellen der Tafeln
  • Getränkemärkte
  • Apotheken
  • Sanitätshäuser 
  • Drogerien 
  • Hörgeräteakustiker, Optiker sowie Praxen für die medizinische Fußpflege
  • Tankstellen 
  • Banken und Sparkassen 
  • Poststellen 
  • Reinigungen
  • Waschsalons 
  • der Zeitungsverkauf 
  • Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel
  • Hofläden und Raiffeisenmärkte

Alle diese Geschäfte dürfen laut der Verordnung auch an Sonn- und Feiertagengeöffnet haben. Alle weiteren Geschäfte des Einzelhandels, die nicht zu den oben genannten Einrichtungen gehören, bleiben geschlossen. Ob sich alle Ladenbesitzer an die angeordneten Schließungen halten, sollen die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden überprüfen.

Gastronomie von Schließungen betroffen

Am Freitag beschloss die Landesregierung zudem, alle Restaurants und Gaststätten ab dem Wochenende komplett zu schließen. Davon betroffen ist auch die Außengastronomie. Der Thekenverkauf zur Mitnahme von Gerichten sowie ein Lieferservice seien jedoch weiter erlaubt, wie Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) erläuterte. Ebenfalls ab dem Wochenende geschlossen bleiben müssen Friseure, wie Kretschmann in seiner Ansprache an die Bevölkerung mitteilte.

Geschlossen bleiben müssen auch:

  • Kultureinrichtungen wie Theater und Museen
  • Bildungseinrichtungen wie Volkshochschulen und Bibliotheken
  • Kinos, Schwimmbäder, Spaßbäder, Fitnessstudios, Sportanlagen usw. 
  • Spielhallen, Wettbüros, Spielbanken
  • Jugendhäuser
  • Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks
  • Öffentliche Spiel- und Bolzplätze
  • Bars und Eisdielen
  • Cafés sowie Cafés in Bäckereien
  • Friseure, Tattoos- und Piercing-Studios
  • Massage-, Kosmetik- und Nagelstudios sowie Sonnenstudios
  • Beherbergungsbetriebe, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze

Auch religiöse Treffen etwa in Kirchen, Moscheen und Synagogen sind verboten. Dienstleister, Handwerker und Werkstätten können laut Landesregierung in vollem Umfang ihrer Tätigkeit nachgehen, soweit sie nicht in der oben aufgeführten Liste genannt sind.

Verordnung über Schließungen gilt bis Mitte Juni

Wann wieder alle Geschäfte öffnen dürfen, macht die Landesregierung von der weiteren Ausbreitung des Coronavirus abhängig. Die Verordnung ist so ausgelegt, dass der Großteil der Geschäfte bis Mitte Juni geschlossen bleiben könnte und sie nicht laufend verlängert werden muss. Wenn sich die Lage verbessert, kann die Beschränkung auch schon früher aufgehoben werden.

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