Die Stadt Ulm beabsichtigt, die Umwandlung von Erdgeschossflächen in der Hafengasse von Gewerbe- und Gastronomienutzung zu Wohnraum zu unterbinden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Handel und die Gastronomie in zentralen Innenstadtlagen zu bewahren.
Hintergrund sind Überlegungen von Immobilienbesitzern, die aufgrund von Leerständen und allgemeinen Herausforderungen für den Einzelhandel Umnutzungen in Betracht ziehen. Ein konkretes Beispiel stellt das Vorhaben dar, ein ehemaliges Restaurant in der Hafengasse 21 in eine Wohnung umzugestalten.
Zur Verhinderung solcher Umwandlungen plant die Stadt die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Hafengasse. Bürgermeister Tim von Winning kommentierte das im Bauausschuss als einen ‚eigenwilligen Vorgang‘. Die als malerisch bekannte Hafengasse ist von Geschäftsaufgaben und einem Rückgang der Laufkundschaft betroffen.
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