Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums verabschiedet, der darauf abzielt, die Unterstützung für Opfer schwerer Straftaten in Strafprozessen deutlich zu verbessern. Dieser Entwurf sieht vor, dass Betroffene zukünftig leichter kostenfreie professionelle Begleitung erhalten können. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig betonte, dass ‚Gerichtsverfahren für Gewaltbetroffene meist sehr belastend‘ seien. Insbesondere die Konfrontation mit dem Täter könne für die Opfer extrem schmerzhaft sein, weshalb professionelle Unterstützung als essenziell angesehen wird.
Derzeit erhalten jährlich etwa 1.600 Personen eine psychosoziale Prozessbegleitung, deren Kosten für die Betroffenen entfallen. Der neue Gesetzentwurf erweitert diesen Anspruch. Künftig sollen auch Opfer häuslicher Gewalt in gravierenden Fällen einen Anspruch auf diese Form der Betreuung haben. Des Weiteren ist vorgesehen, dass Minderjährige und Personen mit kognitiven Einschränkungen die psychosoziale Prozessbegleitung von Amts wegen erhalten, ohne dafür einen gesonderten Antrag stellen zu müssen.
Die psychosoziale Prozessbegleitung bietet den Betroffenen keine rechtliche Beratung, sondern stellt geschulte Fachkräfte zur Seite, die mit Informationsvermittlung und weiteren Hilfsangeboten unterstützen. Dies soll den Opfern helfen, die psychischen Belastungen eines Gerichtsverfahrens besser zu bewältigen. Die Maßnahme ist Teil einer umfassenderen Strategie, um die Rechte und den Schutz von Gewaltopfern in Deutschland zu stärken. Die Initiative wird als wichtiger Schritt zur Humanisierung des Strafverfahrens und zur Vermeidung sekundärer Viktimisierung betrachtet. Durch die erweiterte Unterstützung soll sichergestellt werden, dass besonders schutzbedürftige Opfergruppen während des gesamten Verfahrens angemessen begleitet und entlastet werden.
Ulm TV – Presse Bayern


