Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat in seiner Amtszeit als Regierungschef noch keine Anzeige wegen Beleidigung gestellt. Der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille verneinte am Montag in Berlin eine entsprechende Frage der dts Nachrichtenagentur.
Zuvor hatte die „Welt“ berichtet, dass Merz als er Oppositionsführer der Union im Bundestag zahlreiche Strafanträge wegen Beleidigungen gestellt habe. Das Abgeordnetenbüro von Merz bestätigt die Vorgänge demnach weitgehend. „Der Bundestagsabgeordnete des Hochsauerlandkreises, Friedrich Merz“, habe „in der letzten Legislaturperiode einige Beleidigungen gegen seine Person in den Sozialen Medien strafrechtlich verfolgen lassen“. „Schadensersatzzahlungen und Geldstrafen“ habe Merz „in voller Höhe für soziale Zwecke im Hochsauerlandkreis gespendet“, teilte ein Sprecher mit.
Aus Dokumenten geht der Zeitung zufolge hervor, dass Merz als Abgeordneter Strafanträge gegen Menschen stellte, die ihn unter anderem „kleinen Nazi“, „Arschloch“ oder „drecks Suffkopf“ nannten. Bei den Aussagen „kleiner Nazi“ und „drecks Suffkopf“ kam es den Unterlagen zufolge anschließend zu Hausdurchsuchungen bei den Beschuldigten. Die Hausdurchsuchung wegen „drecks Suffkopf“ soll von einem Gericht für rechtswidrig erklärt worden sein.
dts Nachrichtenagentur

