- Verlängerung der bestehenden Maßnahmen
- Kontaktbeschränkung: max. 5 Personen aus max. 2 Haushalten (Ausnahme für Weihnachten: eigener Haushalt plus 4 andere Personen – Kinder unter 14 jeweils nicht mitgezählt)
- Silvester: Verbot von Ansammlungen und Pyrotechnikverkauf
- Einschränkungen für Einzelhandel im nicht täglichen Bedarf
- Schließung von Betrieben zur Körperpflege (Ausnahme: medizinisch notwendige Behandlungen)
- Schließung der Kitas und Schulen ab 16.12. (mit Notbetreuung und Möglichkeit für Eltern, zur Kinderbetreuung bezahlten Urlaub zu nehmen)
- Bitte an Arbeitgeber: Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen
- Besondere Schutzmaßnahmen für Gottesdienste, Pflegeheime und mobile Pflegedienste
- Hotspot-Strategie für Regionen mit 7-Tage-Inzidenz über 200
- Bitte an Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen zu verzichten
- Finanzielle Unterstützung für betroffene Unternehmen und Selbstständige
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