Der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat kurz vor dem Ende seiner Amtszeit womöglich von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch gemacht.
Das „Handelsblatt“ (Mittwochsausgabe) berichtet infolge eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz über einen Brief des damaligen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne) an Scholz, der auf den 9. April 2025 datiert ist. Darin beschreibt Habeck, Scholz habe ihn gebeten, die „Alarmstufe Gas“ aufrechtzuerhalten: „Ihre Bitte muss ich – auch vor dem Hintergrund unseres Telefonats am 3. April 2025 – als Ausübung ihrer Richtlinienkompetenz verstehen.“
Der Rechtswissenschaftler Martin Morlok von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf bestätigt Habecks Einschätzung. „Scholz hat seine Richtlinienkompetenz im vorliegenden Fall eingesetzt“, sagte Morlok dem „Handelsblatt“. Habeck hatte die Alarmstufe Gas im Juni 2022 infolge der reduzierten Gaslieferungen aus Russland ausgerufen. Die Alarmstufe ermöglicht Sonderrechte zur Sicherung der Gasversorgung. Zu Beginn des Jahres 2025 wollte er sie wieder aufheben. „Die Gründe für die Alarmstufe sind weggefallen“, schreibt Habeck in dem Brief an Scholz, „hierüber sind sich alle Fachleute einig“.
In der Geschichte der Bundesrepublik sind nur zwei Fälle bekannt, in denen ein Bundeskanzler sich auf die Richtlinienkompetenz berief. Konrad Adenauer (CDU) setzte mit dem „Kanzler-Machtwort“ 1956 eine Rentenreform durch. Scholz wies 2022 den Weiterbetrieb der verbliebenen deutschen Atomkraftwerke an: Später stellte sich in einem Untersuchungsausschuss des Bundestags aber heraus, dass dieses Machtwort mit Habeck und Finanzminister Christian Lindner (FDP) abgesprochen war.
Scholz` Abgeordnetenbüro verwies auf das Bundespresseamt, das wiederum ließ Fragen über mehrere Tage unbeantwortet. Auch Habeck teilte mit, sich zu dem Sachverhalt nicht äußern zu wollen.
dts Nachrichtenagentur