Augsburg. Die Stadt Augsburg nutzt das von der Bundesregierung eingeführte Instrument des „Bauturbos“ zur Beschleunigung des Wohnungsbaus, jedoch mit deutlichen Einschränkungen. Das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ trat am 30. Oktober 2025 in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet.
Der sogenannte „Bauturbo“ ermöglicht es Kommunen, Wohnbauprojekte ohne ein langwieriges Bauleitplanverfahren zu genehmigen. Dies kann eine erhebliche Verkürzung der Genehmigungszeiten mit sich bringen, da das reguläre Bebauungsplanverfahren in Bayern zwischen neun und 18 Monaten dauern kann. Beim „Bauturbo“ entfällt dieses Verfahren, und für den Bauantrag selbst gilt in Bayern eine Zustimmungsfiktion nach drei Monaten, sofern keine Reaktion der Gemeinde erfolgt.
Die Stadt Augsburg greift auf dieses Beschleunigungsinstrument jedoch nur unter spezifischen Bedingungen zurück, um die kommunale Planungshoheit zu wahren. Während das Bundesgesetz keine Obergrenze für die Anzahl der Wohneinheiten vorsieht, lehnt Augsburg den „Bauturbo“ in der Regel bei Projekten ab 100 Wohneinheiten ab und verweist auf das reguläre Bebauungsplanverfahren.
Zudem legt Augsburg eigene Kriterien fest, die über die allgemeinen bundesweiten Vorgaben hinausgehen. Dazu gehören ein maximaler Anteil von einem Drittel Kleinstwohnungen (unter 25 m²) in Wohngebieten, die Verpflichtung zu zehn Quadratmetern gemeinschaftlicher Freifläche pro Person sowie strenge Vorgaben zur maximalen Versiegelung (60–80%) und zur Dachbegrünung. Diese Auflagen sollen sicherstellen, dass die qualitative Entwicklung des Stadtgebiets trotz der beschleunigten Verfahren gewahrt bleibt und die Vereinbarkeit mit öffentlichen Belangen gewährleistet ist.
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