Polen schränkt weiterhin den Zugang zu den Grenzgebieten von Belarus ein. Das Urteil wurde am Dienstag von Präsident Andrzej Duda unterzeichnet und erlaubt der Regierung, den Zugang zu bestimmten Teilen des drei Kilometer breiten Grenzgebiets je nach Standort zu sperren. Damit wird der umstrittene Ausnahmezustand, der in der Nacht zum Mittwoch automatisch ausläuft, effektiv verlängert.
Nach polnischem Recht kann der Ausnahmezustand nur für maximal drei Monate verhängt werden. Warschau kündigte dies im September als Reaktion auf Tausende von Einwanderern an, die über Weißrussland in die Europäische Union einreisen wollten. Diese verbietet auch Journalisten und Hilfsorganisationen das Betreten des Grenzgebiets. Auch Polen errichtete Stacheldraht und stationierte Tausende Soldaten entlang der 400 Kilometer langen Grenze.
Der polnische Senat hat sich dafür ausgesprochen, dass Medien und Hilfsorganisationen die Grenze betreten dürfen, aber Kongressabgeordnete lehnten die vorgeschlagene Änderung am Dienstag ab. Künftig können Reporter nur noch Sondergenehmigungen bei Grenzschutzbeamten beantragen.
Die neuen Regelungen treten nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Laut Oppositions- und Menschenrechtsorganisationen gibt es der Regierung zu viel Macht und verstößt gegen die polnische Verfassung.
Polnische Medien schätzten, dass im Grenzgebiet mindestens 12 Menschen starben. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch erklärte, dass „Belarus diese Situation verursacht hat, ohne die menschlichen Folgen zu berücksichtigen“ und dass „Polen für das schwere Leid im Grenzgebiet verantwortlich ist“. Beide Länder haben „schwere Menschenrechtsverletzungen“ gegen Einwanderer begangen.
bfi
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