Der jährliche Verkehrsgerichtstag in Goslar hat sich erneut für umfassende Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr ausgesprochen. Unter den zentralen Forderungen der Experten sind eine deutliche Senkung der Promillegrenze für Radfahrer sowie eine Verschärfung der Sanktionen bei der Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer.
Aktuell dürfen Radfahrer bis zu einem Alkoholwert von 1,6 Promille ohne direkte Konsequenzen unterwegs sein. Die Fachleute des Kongresses schlagen vor, diesen Wert auf 1,1 Promille zu reduzieren. Wer zukünftig mit 1,1 Promille oder mehr auf dem Fahrrad oder Pedelec erwischt wird, soll ein Bußgeld von 250 Euro zahlen und einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg erhalten. Diese Forderung basiert auf gestiegenen Unfallzahlen und Erkenntnissen aus der Unfallforschung, die bei Werten ab 1,1 Promille eine signifikante Zunahme von Fahrfehlern bei Radfahrern feststellt. Organisationen wie der ADAC und die Unfallforschung der Versicherer (UDV) begrüßen diesen Vorschlag als sinnvollen Schritt zur Prävention.
Des Weiteren empfehlen die Experten strengere Strafen für das Tippen auf dem Smartphone während der Fahrt. Statt der bisherigen 100 Euro soll ein Verstoß künftig mit 250 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden. Zur effektiveren Überwachung wird eine bundesweit einheitliche Rechtsgrundlage für den Einsatz von Überwachungssystemen wie der „Monocam“ gefordert. Ein weiteres Anliegen ist die Einführung eines Mobilitätszuschusses, um den Erwerb des Führerscheins finanziell zugänglicher zu machen.
Obwohl die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags rechtlich nicht bindend sind, haben sie in der Vergangenheit oft als wichtige Impulse für den Gesetzgeber gedient und zur Umsetzung bedeutender Verkehrsgesetze beigetragen, darunter die Gurtpflicht und das Handyverbot am Steuer.
Ulm TV Nachrichten

