Am Mittwochnachmittag, den 28. Januar 2026, ereignete sich in Günzburg ein Vorfall im Straßenverkehr, der die Bedeutung kontinuierlicher Polizeipräsenz und strenger Kontrollen unterstreicht. Gegen 16:15 Uhr fiel einer aufmerksamen Polizeistreife ein Autofahrer auf, der während der Fahrt offenbar Alkohol konsumierte. Die Beamten reagierten umgehend auf diese Beobachtung, die auf eine potenzielle Gefährdung der Verkehrssicherheit hindeutete.
Nach der Sichtung des verdächtigen Verhaltens leiteten die Polizisten die notwendigen Schritte ein, um das Fahrzeug anzuhalten und eine Kontrolle durchzuführen. Der Autofahrer wurde gestoppt und einer Überprüfung unterzogen, die sich auf den Verdacht des Alkoholkonsums konzentrierte. Im Rahmen dieser Kontrolle wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt.
Das Ergebnis des Atemalkoholtests bestätigte den anfänglichen Verdacht der Polizeibeamten. Der gemessene Wert lag bei 0,48 Promille. Dieser Wert, obwohl er knapp unter der strafrechtlich relevanten Grenze von 0,5 Promille für eine Straftat liegt (solange keine Ausfallerscheinungen oder eine Gefährdung vorliegen), stellt bereits eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des deutschen Straßenverkehrsrechts dar. Für Fahranfänger oder Personen in der Probezeit wäre ein solcher Wert zudem absolut unzulässig. Die Präsenz von Alkohol im Blut beeinträchtigt die Fahrtüchtigkeit erheblich, selbst bei geringen Mengen. Reaktionsfähigkeit, Urteilsvermögen und die Einschätzung von Geschwindigkeiten und Abständen können bereits merklich verschlechtert sein, was das Unfallrisiko massiv erhöht.
Als direkte Konsequenz aus dem festgestellten Alkoholisierungsgrad wurde dem betroffenen Autofahrer die Weiterfahrt umgehend untersagt. Um sicherzustellen, dass keine erneute Gefährdung des Straßenverkehrs von dieser Person ausgehen konnte, wurde der Fahrzeugschlüssel präventiv von den Polizeibeamten sichergestellt. Diese Maßnahme ist eine gängige und effektive Praxis, um eine unmittelbare Gefahr abzuwenden und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Der Vorfall verdeutlicht einmal mehr die Null-Toleranz-Politik der Polizei gegenüber Alkohol am Steuer und die daraus resultierenden Konsequenzen für Verkehrsteilnehmer, die gegen diese Vorschriften verstoßen.
Die Behörden leiten nun ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit ein, das in der Regel mit einem Bußgeld, Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg und einem Fahrverbot verbunden ist. Die genaue Höhe der Strafe und die Dauer des Fahrverbots hängen von den individuellen Umständen des Falls und möglichen Voreintragungen ab. Dieser Fall in Günzburg ist ein Appell an alle Verkehrsteilnehmer, die Gefahren von Alkohol am Steuer ernst zu nehmen und stets nüchtern zu fahren. Die Polizei wird ihre Kontrollen fortsetzen, um die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen und das Bewusstsein für verantwortungsvolles Verhalten im Straßenverkehr zu schärfen.
Ulm TV Nachrichten

